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- „Wenn Steine sprechen“ – Ein Rundgang
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- Gartenstadt „Im Vogelsang“

Bei meinen Nachforschungen zum Israelitischen Friedhof in Hegenheim, dem Umgang der Schweiz mit jüdischen Flüchtlingen aus Deutschland im zweiten Weltkrieg und dem Badischen Bahnhof stiess ich auf ein Projekt, eine Art Stadtrundgang durch Basel, welcher sich mit zehn Stolpersteinen und einer Stolperschwelle befasst: „Wenn Steine sprechen„, ein Projekt von Franziska von Arx und Barbara Rettenmund, Mitglieder des Vereins „Echo“, welcher mit Projekten dieser Art die Erinnerung an verschiedene Aspekte und Themen wach hält und ausschliesslich durch Spenden finanziert wird. Der Rundgang führt durch Gross- und Klein-Basel und dauert je nach Gestaltung drei bis vier Stunden. Man wird nicht von einer Person direkt geführt, interessierten Menschen steht wahlweise auf der Webseite von „Wenn Steine sprechen“ ein zum jeweiligen Objekt zugehöriges PDF zum Lesen, oder eine Audio-Datei zur Verfügung, welche eingehender über das Schicksal der auf den Stolpersteinen genannten Personen informiert. Kleiner Tipp: Wenn Sie gedenken, sich auf diesem Rundgang über die Audio-Dateien informieren zu lassen, dann nehmen Sie sich Kopfhörer mit, so manch eine Ecke von Basel ist ohnehin schon laut genug, an anderen wird derzeit intensiv gebaut. Derzeit (Ende 2023) sind auch wegen der bereits erwähnten Bauarbeiten nicht alle Stolpersteine vor Ort zu sehen, sie werden erst zu Beginn 2024 wieder eingesetzt.
Sollten Sie sich wundern, warum es in Basel bis jetzt (Stand: November 2023) „nur“ zehn Stolpersteine gibt, obwohl mittlerweile in ganz Europa an die 300.000 Stück gesetzt wurden, so kann man das durchaus als Hinweis darauf deuten, dass die Aufarbeitung des Umgangs der Schweiz mit Flüchtlingen während des zweiten Weltkrieges lange Zeit überhaupt nicht statt fand. Es ist nicht einmal zwanzig Jahre her, dass diesbezüglich in diesem Land ein Umdenken einsetzte, der erste Schweizer Stolperstein wurde am 8. September 2013 in Kreuzlingen gesetzt, das erste Exemplar in Basel erst ganze acht Jahre später. Während des zweiten Weltkrieges hat die Schweiz nachgewiesener Massen an die 30.000 Menschen an der Grenze abgewiesen oder über die Grenze aus der Schweiz heraus abgeschoben, wahrscheinlich waren es aber weitaus mehr. Es ist ein bis zum heutigen Tage ungeliebtes Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte, lediglich 37 Stolpersteine sind bisher (Stand: Ende November 2023) in der Schweiz gesetzt worden…
Die hier hinterlegten Textpassagen sind lediglich gekürzte Zusammenfassungen der vorhandenen Informationen. Wenn Sie mehr über die Schicksale und Lebenswege der genannten Personen erfahren möchten, klicken Sie bitte in der jeweiligen Titelzeile auf den Namen, sie werden dann zu den PDF-Dateien umgeleitet, die vom Projekt „Wenn Steine sprechen“ zur Verfügung gestellt werden.
Martha Schwarz (1892 – 1939), Fröschgasse 15
Am äussersten südwestlichen Rand von Basel, nahe der Grenze zur baselländischen Gemeinde Allschwil, liegt der Stolperstein zum Gedenken an Martha Schwarz (1892 – 1939 in München), einen Katzensprung von der Tram-Endhaltestelle „Neuweilerstrasse“ entfernt in der Fröschgasse 15. Irgendwann zwischen den beiden Weltkriegen treten sie und ihr Ehemann, welcher bei den Basler Verkehrsbetrieben tätig war, in die Kommunistische Partei der Schweiz ein. Ab 1933 helfen sie aus Deutschland geflohenen Kommunisten. Zu jenem Zeitpunkt wurden in Deutschland wegen ihrer politischen Einstellung verfolgte Menschen von der Schweiz nicht als Flüchtlinge anerkannt, das Ehepaar Schwarz beherrbergte und verpflegte geflohene Genossinnen und Genossen, finanzierte diese Unterstützung oft aus eigener Tasche.
Am 10.4.1938 wird sie bei dem Versuch, Flugblätter im deutschen Lörrach zu verteilen, verhaftet und am 28.6.1939 wegen Vorbereitung zum Hochverrat angeklagt, im Prozess zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sie stirbt am 30.10.1939 in der Psychiatrischen Universitätsklinik in München. Der Leichnam wird nicht nach Basel überführt.
Rebekka (1894 – 1965), Margot (1920 – 1942) und Johanna (1924 – 2018) Braunschweig, Hegenheimerstrasse 96
Ursprünglich lebte die Familie Braunschweig vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten nahe bei Basel im deutschen Grenzgebiet, mit der Machtergreifung Hitlers aber ziehen sie 1933 in das französische Saint Louis, um 1934 beantragen sie die Bewilligung zum dauerhaften Aufenthalt im Schweizerischen Basel, jedoch werden lediglich zeitlich begrenzte Aufenthalte bewilligt. 1935 heiratet die jüngste Tochter Johanna den jüdischen Bäckermeister Siegfried Leder und wird somit Bürgerin der Stadt Basel, darf sich also uneingeschränkt in Basel aufhalten und bewegen. Als ihre Eltern und Schwestern 1938 aber endgültig die Lebensgrundlage in Deutschland verlieren, zieht die Familie ins französische Besançon, allerdings erhält der Vater keine Aufenthaltserlaubnis für Frankreich und flieht wieder zurück nach Basel, wo er sich zwar illegal aufhält, jedoch von den Behörden geduldet wird. Margot wird am 12.7.1942 in Besançon verhaftet und zwei Tage später nach Auschwitz deportiert, wo sie kaum 22 Jahre alt am 19.8.1942 ermordet wird. Mutter Rebekka flieht am 15.7. illegal über die Schweizer Grenze, wird aufgegriffen und nach zehn Tagen Haft in Porrentruy zu ihren Angehörigen nach Basel entlassen, die jüngste Tochter Johanna war bereits am 8.7.1942 über die Grenze zurück in die Schweiz geflohen und wurde nach zwei Tagen Haft nach Basel entlassen. Erst am 3.9.1942 wird von behördlicher Seite auf die Ausschaffung der in der Schweiz lediglich geduldeten Braunschweigs verzichtet.
Walter Tschudin (1924 – 1979), Missionsstrasse 47
Walter Tschudin hatte eine schwierige Kindheit und Jugend, 1939 wurde er in das Jugendheim in der Missionsstrasse 47 vermittelt. 1942 wird er volljährig und wird somit mitten im Krieg wehrdienstpflichtig, jedoch verschwindet er im Juli 1942 aus dem Heim und flieht über die Grenze bis nach Marseille. In Abwesenheit wird er wegen Wehrdienstverweigerung zu 15 Monaten Haft verurteilt, bevor er im November 1942 in Marseille von der Gestapo verhaftet und in das Polizeihaftlager Compiègne gebracht wird. Von dort aus bittet er seine in der Schweiz lebende Cousine Olga Werren um Hilfe, welche sich an das Eidgenössische Politische Parlament wendet und um die Heimschaffung Tschudins ersucht. Tschudin wird Anfang 1944 in das KZ Buchenwald, später in das KZ Flossenbürg deportiert, die Verhandlungen ziehen sich durch die komplizierten Kommunikationswege in die Länge. Obwohl Deutschland im April 1944 der Rückführung Tschudins zugestimmt hatte, verblieb dieser bis kurz vor Kriegsende im KZ. Noch bevor die Alliierten das KZ befreien können, transportieren die Nationalsozialisten die Gefangenen in Richtung Dachau ab, darunter auch Tschudin. Dieser kann während des Transportes fliehen und wird am 22. Mai von Alliierten Soldaten befreit. Keine zwei Tage später befindet er sich auf dem Heimweg nach Basel, wo er aufgrund der zuvor verhängten Haftstrafe wegen Wehrdienstverweigerung zwar inhaftiert und verhört wird, er aber die Strafe nicht antreten muss. Am 14.8.1979 stirbt er, vermutlich in der Türkei.
Edmée Hirsch (1907 – 1944), Spalenring 140
Achtung: An dieser Stelle hat sich wohl in den Informationsdateien des Projektes „Wenn Steine sprechen“ ein Fehler eingeschlichen, entgegen der Angaben auf der Karte lebte die Familie Hirsch nicht am Spalenring 10, sondern am Spalenring 140, direkt an der Tram- und Bushaltestelle „Brausebad“, nicht aber in der Nähe zum Burgfelder Platz!
Im Alter von 22 Jahren heiratet Edmée Nanette Ditisheim den 13 Jahre älteren Armand Hirsch, wodurch sie automatisch die Staatsbürgerschaft der Schweiz verliert und Französin wird. Mit ihrem Mann zieht sie in das französische Colmar um, mit der Invasion Deutschlands in Frankreich flieht die kleine Familie bis in die Nähe von Nîmes. 1941 stirbt der Vater von Armand Hirsch, die Familie bemüht sich um eine Einreisebewilligung nach Basel in der Schweiz. Obwohl die Hirschs ihre Rückreise nach Frankreich zusichern, lehnt die Basler Fremdenpolizei das Gesuch ab, lediglich Edmée darf einreisen. 1942 bemühen sich die Hirschs erneut um eine Einreise, immerhin darf Edmée jetzt zusammen mit ihrem Sohn erneut einreisen, nicht aber ihr Ehemann Armand. 1943 sind die Hirschs erneut dazu gezwungen, zu fliehen. Am 10. Mai 1944 beantragt ein Basler Anwalt bei den Schweizer Behörden erneut eine Einreisebewilligung, jedoch werden die Hirschs im Mai 1944 verhaftet und nach Auschwitz deportiert, Armand wird sofort mit Ankunft in Auschwitz vergast, Edmée stirbt im August 1944 an einer Lungenentzündung. Lediglich Edmées Sohn Claude überlebte.
Gaston Dreher (1907 – 1944), Mostackerstrasse 15
Achtung: Bedauerlicher Weise steht auf der Webseite des Projektes kein PDF zu Gaston Dreher zur Verfügung, lediglich eine Audio-Datei. Die hier zusammen gefassten Informationen entstammen einer Webseite von „Journal21.ch„. Weiterhin ist der Stolperstein derzeit wegen Bauarbeiten nicht verlegt, Anfang 2024 wird er wieder eingesetzt.
Gaston Dreher wurde 1907 als Sohn eines Vaters aus dem deutschen Bayern mit russischen Wurzeln und einer Mutter aus dem alteingesessenen elsässischen Judentum, war somit französischer Jude. Gaston, der Teile seiner Kindheit in Basel verbrachte, lässt sich als Kleinkrimineller beschreiben, bereits mit 15 Jahren wurde er straffällig. Die Strafen häuften sich, Gastons Leben führte durch mehrere Heime, Untersuchungsgefängnisse und psychiatrische Anstalten, 1931 wurde er schliesslich für zehn Jahre des Landes verwiesen, dennoch reiste Gaston immer wieder illegal nach Basel ein. Mit Einmarsch der Deutschen in Frankreich sah sich Dreher zur Flucht nach Südfrankreich gezwungen, da aber mittlerweile sein zehnjähriger Landesverweis abgelaufen war, floh er bei Genf über die Grenze nach Basel, stellte sich dort der Fremdenpolizei. Diese berücksichtigte zwar dem Umstand, dass er Jude war, jedoch machte ihn sein sehr langes Vorstrafenregister zu einem „unerwünschten Ausländer“, weswegen er wiederum bei Genf zurück nach Frankreich abgeschoben und umgehend von den Deutschen verhaftet und umgehend nach Auschwitz deportiert wurde, wo er am 21.4.1944 in der Gaskammer starb.
An dieser Stelle möchte ich noch von einer kleinen Episode schreiben, die sich zutrug, als ich Gaston Drehers Stolperstein aufsuchen und fotografieren wollte. Die Mostackerstrasse liegt direkt im Rücken der schönen Synagoge Basels. Nahe liegender Weise sind an mehreren Stellen in der Umgebung Videoüberwachungskameras installiert (auf die auch „schön“ amtlich korrekt entsprechend hin gewiesen wird). Während meines Besuches der Mostackerstrasse machte ich auch mehrere Fotos von der Synagoge. Es sollte nicht lange dauern, bis zwei Herren auftauchten und mich nach Sinn und Zweck der von mir mitgeführten Kameras befragten. Das waren definitiv keine Beamten der Basler Stadtpolizei, sondern „Schutzpersonal“ einer anderen Institution aus einem ganz anderen, weit entferntem Land – möchte ich es mal nennen. Sollten Sie also beabsichtigen, diese Region Basels aufzusuchen und zu filmen oder zu fotografieren, müssen Sie dieser Tage wohl mit ähnlichen Begegnungen rechnen. Ich vermute, dass zu dem ohnehin gesteigerten Sicherheitsbedürfnis jüdischer Institutionen die angespannte Lage im Gaza-Streifen zusätzlich für allemal nachvollziehbare Nervosität sorgt…
Alice Marx (1879 – 1956), Auberg 11
Achtung: Der Stolperstein zum Gedenken an Alice Marx ist bisher noch nicht gesetzt worden. Im Rahmen der Recherchen zu Alice Marx zeigte sich, dass es Unstimmigkeiten bei der ehemaligen Wohnadresse gab. Bis 1943 nannte sich der Auberg noch Austrasse, bei der Neuplanung dieses Areals verschoben sich die Hausnummern. 1942 lautete die Adresse noch „Auberg 7“, heute aber ist es „Auberg 11“. Da dort noch derzeit Bauarbeiten statt finden und bis zur Setzung des Stolpersteines noch behördliche Gänge zu erledigen sind, wird der Stolperstein wohl erst im Frühjahr 2024 an jener Adresse gesetzt werden. Bedauerlicher Weise ist derzeit auch kein PDF auf der Webseite zu Alice Marx hinterlegt.
Viel ist nicht über Alice Marx, 1879 im deutschen Offenburg geboren, an Informationen verfügbar. Als sie zwei Jahre alt ist, zieht die Familie nach Basel, Alice erhält im Alter von 18 Jahren das Basler Bürgerrecht, welches sie drei Jahre später durch Heirat mit dem deutschen Alfred Marx wieder verliert. Familie Marx, mittlerweile um drei Kinder angewachsen, zieht zwischen den Weltkriegen in das deutsche Mannheim, wo der Vater ein kleines Ziegelei- und Betonwerk betreibt, wird aber 1938 aufgrund der Rassegesetze in Deutschland zum Verkauf desselbigen gezwungen. Vom Erlös des Verkaufes erhält die Familie nichts, ihre Lebensumstände verschlechtern sich schnell, weswegen Alice Anfang 1939 ein erstes Einreisegesuch für die Schweiz stellt, dieses wird aber abgelehnt. Ende 1940 werden die Eltern Marx nach Südfrankreich in das Lager Gurs deportiert. Mit anwaltlicher Hilfe erhalten die Marx Anfang 1941 eine Einreisebewilligung für die Schweiz über die Dauer von maximal einem Monat, jedoch können sie die Reise nicht antreten, da es ihnen unmöglich ist, von Frankreich aus die notwendigen Reisedokumente zu beschaffen. Es gelingt ihnen, bis Kriegsende unentdeckt in Frankreich zu überleben, sind aber nach dem Krieg staatenlos. 1950 stellt Alice Marx in Basel einen Antrag auf Wiedereinbürgerung in die Schweiz, welchem 1951 statt gegeben wird. In der Akte zu jenem Vorgang wird aber vermerkt, Alice Marx sei nicht per Abstammung Baslerin, sondern lediglich aufgrund der damaligen Einbürgerung und auch nur für drei Jahre Bürgerin der Schweiz gewesen, ein Umstand, der (Zitat) „wünschenswerter Weise“ bei Wiedereinbürgerungen zukünftig in einem anderen Rahmen berücksichtigt und bewertet werden sollte.
Armin Weiss (1895 – 1940), Schnabelgasse 3
Am 30. Juli 1895 als Kind jüdischer Eltern im österreichischen Wien geboren, gelangt Armin Weiss am 31. Juli 1938 nach Basel, wo er umgehend in das Polizeigefängnis Lohnhof gesteckt, kurz darauf aber wieder frei gelassen und in Basel geduldet wird, seine befristete Aufenthaltserlaubnis wird bis zum 15.1.1940 mehrfach verlängert. In Basel lediglich geduldet darf Weiss keiner geregelten Arbeit nachgehen, er versucht, seine Lebenssituation durch Hausieren zu verbessern, obwohl ihm auch dies verboten war. Am 8. Dezember 1939 wird er bei dem Versuch, ein paar Bleistifte in Liestal (Kanton Basel Landschaft) zu verkaufen, erwischt. Dieser Versuch wird als „grobes Vergehen“ gegen das Asylrecht angesehen, die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlängert, an Armin Weiss soll (Zitat) „ein Exempel statuiert“ werden. Er wird zum Badischen Bahnhof gebracht, also direkt an die Deutschen übergeben. Er versucht sich die Pulsadern aufzuschneiden, jedoch wird sein Tod durch einen Grenzarzt verhindert, noch am selben Tag wird er nach Lörrach in Deutschland gebracht. Er starb im Lager Sachsenhausen bei Oranienburg am 16.3.1940.
Friedrich Kehrli (1897 – 1968), Utengasse 43
Am 23.10.1897 als Sohn eines Schweizers und einer Deutschen geboren zieht Kehrli nach dem ersten Weltkrieg von Kehl am Rhein in Deutschland nach Basel, wo er Mitglied der kommunistischen Partei wird. 1926 tritt er aus der Partei wieder aus, unterstützt aber nach 1933 kommunistische Widerstandsgruppen im deutschen Südbaden, leistet Kurierdienste und Fluchthilfe. Am 4.12.1943 wird Kehrli bei dem Versuch, Flugblätter über die Grenze nach Deutschland zu bringen, verhaftet und am 2.4.1935 vom deutschen Volksgerichtshof wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt, die er zunächst in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, später im Gefängnis Hohenasperg verbringt und wo er schwer erkrankt, gleichzeitig wird Kehrlis Familie und Verwandtschaft in Basel geschnitten, die in Freiheit lebenden können sich nur durch Unterstützungen der „Roten Hilfe“ und der „Basler Armenpflege“ über Wasser halten, trotzdem ist die Wohnung in der Utengasse immer wieder eine erste Adresse für Flüchtlinge. Kehrlis Frau Paula bemüht sich unentwegt bei Schweizer Behörden um Gnaden- und Freilassungsgesuche, es ist ihrer Beharrlichkeit zu verdanken, dass die Schweiz während der gesamten Dauer des Zweiten Weltkrieges
wenigstens ein einziges Mal (!)
Schweizer Diplomaten zu einem Landsmann in der Haft sendeten. Trotzdem musste Kehrli fast die gesamte Strafe absitzen. Am 23.12.1939 wird er aus der Haft entlassen und umgehend in die Schweiz abgeschoben. Obwohl er durch die Haftbedingungen in Deutschland nunmehr dauerhaft unter Asthma litt, musste er für den Rest des Weltkrieges Schweizer Militärdienst leisten.
Kurt Preuss (1910 – 1941), Rappoltshof 7
Am 8.6.1938 überqueren Kurt Preuss und seine Geliebte Gertrud Lüttich bei Lörrach die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz. Als Liebespaar waren sie zuvor aus Berlin geflohen, unverheiratet eine Beziehung zwischen einer „arisch reinen“ und einem jüdischen Menschen zu pflegen galt gemäss der Rassengesetze als „Rassenschande“, nach beiden wurde gesucht. Bis zum 15. Oktober 1938 werden sie in Basel geduldet, er von der jüdischen Flüchtlingshilfe unterstützt, sie von der Flüchtlingsstelle des Arbeiterbundes. Kurz vor Ausweisung aus der Schweiz werden sie von der Fremdenpolizei am 29. September 1938 aufgesucht, welche bei beiden „Arbeitsscheue und Liederlichkeit“ attestiert, worauf am 5. Dezember 1938 nicht nur der Landesverweis bekräftigt, sondern auch die vormals auf zwei Jahre begrenzte Einreisesperre in eine unbefristete umgewandelt wird. Am 19. Dezember überqueren beide die Grenze zu Frankreich, später tauchen sie aber vollkommen mittellos und ohne Papiere wieder in Basel auf. Unter solchen Bedingungen war ihnen ein Weiterleben in Frankreich unmöglich.
Am 7. Februar 1939 werden sie im Rappoltshof Nummer 7 verhaftet und zu sieben Tagen Haft verurteilt. Da sie gegen den Landesverweis verstossen hatten, leitet die Basler Fremdenpolizei die Überstellung nach Deutschland ein. Zur Begründung wird vermerkt, dass dieses Paar nicht nur eine Gefahr für die Schweizer Bevölkerung, sondern auch für alle anderen Emigranten, die sich zu dieser Zeit in Basel aufhielten, sei. Um dem Vorwurf zu entgehen, die Schweiz würde Flüchtlinge an Deutschland ausliefern, beliess es die Fremdenpolizei dabei, Kurt Preuss lediglich an die Grenze zu bringen. Noch am selben Tag kehrt Kurt Preuss wieder in die Schweiz zurück, wird erneut verhaftet und für zehn Tage inhaftiert. Am 5. März 1939 wird er dann doch noch direkt an die die deutschen Behörden übergeben. Am 8.12.1941 stirbt er im Konzentrationslager Gross-Rosen.
Am 16. Februar 1950, also acht Jahre nach seinem Tod, hebt die Fremdenpolizei die Einreisesperren für Gertrud Lüttich und Kurt Preuss auf.
Anna Maria Böhringer (1885 – 1945), Erlenstrasse 14
Achtung: Derzeit ist unter der genannten Adresse kein Stolperstein sichtbar, dieser wurde wegen Bauarbeiten entfernt und soll zu Beginn 2024 wieder platziert werden.
Anna Maria Böhringer war wohl ein eher „schwieriges“ Gemüt. Noch bevor sie 19 Jahre alt wird, hat sie bereits Vorstrafen wegen Ehrbeleidigung und Körperverletzung, wird schwanger und wegen ihrer „liederlichen Lebensweise“ in ein Heim eingewiesen, aus welchem sie bald wieder flieht. 1905 bringt sie ihre erste Tochter zur Welt und heiratet den Deutschen Arnold Böhringer, woraufhin sie automatisch ihre Schweizer Staatsbürgerschaft verliert. Wegen weiterer kleinerer Vergehen wird sie des Kantons Basel Stadt verwiesen und zieht in den Kanton Basel Landschaft. Während ihr Mann im ersten Weltkrieg an der Front kämpft, geht sie eine Beziehung mit einem Spenglermeister aus Basel ein. Ihr Mann, der sich nach dem Weltkrieg in Lörrach niedergelassen hatte, bemüht sich bei der Schweizer Gemeinde Reinach um eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, welche aber abgelehnt wird, obwohl Anna Maria dort bereits ein Haus erworben hatte. Aufgrund anonymer Denunziationen wird sie aus der Schweiz ausgewiesen. In Lörrach lebend gerät sie erneut in Konflikt mit dem Gesetz, zudem bricht sie die Auflagen des Landesverweises und reist zu ihrem kranken Vater. 1931 wird die Ehe mit Arnold Böhringer geschieden, ihr Geliebter bemüht sich in der Schweiz um eine Heiratserlaubnis, jedoch verstirbt dieser, noch bevor jener Plan in die Tat umgesetzt werden kann.
Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten gerät sie mit Vergehen in Lörrach und Freiburg erneut mit dem Gesetz in Konflikt, im Frühjahr 1939 wird sie verhaftet, als sie ihren kranken Vater besucht. Ihre Tochter bemüht sich um Aufhebung des Landesverweises, damit eine Wiedereinbürgerung ihrer Mutter wieder möglich wäre, jedoch wird dieser Antrag von der Regierung des Kantons Basel Landschaft abgelehnt, der Landesverweis bleibt auf Beschluss der obersten Behörden in Bern aufrecht erhalten, zudem ist zwischenzeitlich das Einbürgerungsgesuch spurlos verschwunden. Nach Absitzen der wegen Bruchs des Landesverweises verhängten Haftstrafe wird sie entlassen, jedoch am 22.9.1939 erneut verhaftet, dieses Mal in der Erlenstrasse 14 in Basel. Sie wird noch am gleichen Tag nach Lörrach in Deutschland ausgeschafft, wo sie von der Gestapo verhaftet und am 9.11.1939 ins KZ Ravensbrück deportiert wird. Dort überlebt sie fünf Jahre Zwangsarbeit, bevor sie 1945 im ehemaligen Jugendschutzlager Uckermark umgebracht wird.
Stolperschwelle Lörrach, Zoll Lörracherstrasse Riehen
Am 23.11.1938 versuchten insgesamt 13 Personen, am nordöstlichsten Rand von Basel in Riehen die Grenze bei Lörrach in Richtung Schweiz zu überqueren, jedoch wurden sie aufgehalten und zurück an die Grenze gebracht, wo bereits die Gestapo auf sie wartete, die zuvor vom Schweizer Zoll informiert worden war. Ein Ereignis, welches sich dieser Tage sicherlich an vielen Orten der Grenze wiederholte, nicht nur an der zu Deutschland, sondern auch zu den anderen die Schweiz umgebenden Ländern.
Ich wusste bis zu meinen Nachforschungen zu jenem Projekt nicht, dass neben den Stolpersteinen auch Stolperschwellen angefertigt und verlegt werden, grössere Versionen der Stolpersteine, die nicht an einzelne Personen erinnern, sondern an Personengruppen, so wie die an der Basler Grenze zum deutschen Lörrach. In solchen Fällen erinnern jene Schwellen an Personen, deren Namen nicht bekannt sind. Bei jenem Ereignis im November 1939 wurde auf Schweizer Seite lediglich die Anzahl der Personen festgehalten, nicht aber ihre Personalien. Auf der an jener Stelle verlegten Schwelle wird aber nicht nur an jenes Ereignis erinnert. Auf ihr ist auch festgehalten, dass die Schweiz als Staat Mitschuld an dem traurigen Schicksal vieler Flüchtlinge trägt, welche in deutschen Konzentrationslagern ums Leben gekommen sind, eine Tatsache, die trotz aller Zeugnisse und Belege erst langsam in das Bewusstsein der Schweiz zu gelangen scheint. Gefertigt werden die Steine und Schwellen, die auf dem Territorium der Schweiz verlegt sind, nicht in der Schweiz.
Sondern in Deutschland.
